Page 7 - Demo
P. 7
GIORGIO GRAESANAND FRIENDSSicherheitsdatenblattCode SDSANIMARevision 0Datum der Revision30.03.2020I COLORI DELL%u2018ANIMA Seite 7 von 912.1 Toxizit%u00e4tIdentifizierung Akute Toxizit%u00e4t Art Gattung5-Chlor-2-Methyl-2H-isothiazol-3-on; 2-Methyl-2Hisothiazol-3-on (3: 1)CL50 0,58 mg/l (96 h) Gambusia affinis FischEC50 1,02 mg/l (48h) Daphnia magna KrustentiereEC50 0,188 mg/l (72h) Algen12.2 Persistenz und Abbaubarkeit:Nicht verf%u00fcgbar12.3 Bioakkumulationspotenzial:Nicht verf%u00fcgbar12.4 Mobilit%u00e4t im Boden:Nicht verf%u00fcgbar12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung:Das Produkt erf%u00fcllt nicht die PBT-/ vPvB-Kriterien12.6 Andere sch%u00e4dliche Wirkungen:Nicht beschriebenABSCHNITT 13. Hinweise zur Entsorgung.13.1. Verfahren zur Abfallbehandlung.Die Abfallerzeugung sollte nach M%u00f6glichkeit vermieden oder minimiert werden. Die Entsorgung dieses Produkts, der L%u00f6sungen und eventueller Nebenprodukte sollte immer in %u00dcbereinstimmung mit den gesetzlichen Richtlinien zum Umweltschutz und zur Abfallentsorgung sowie den Anforderungen der zust%u00e4ndigen %u00f6rtlichen Beh%u00f6rden erfolgen. Die Entsorgung muss einem autorisierten Abfallentsorgungsunternehmen in %u00dcbereinstimmung mit der nationalen und ggf. lokalen Gesetzgebung %u00fcbertragen werden. Auf keinen Fall darf das Produkt in den Boden, die Kanalisation oder in Wasserl%u00e4ufen abgeleitet werden.Kontaminierte Verpackungen m%u00fcssen in %u00dcbereinstimmung mit den nationalen Abfallentsorgungsvorschriften zur Verwertung oder Entsorgung geschickt werden. Beim Umgang mit leeren, nicht gereinigten oder gesp%u00fclten Beh%u00e4ltern ist Vorsicht geboten.ABSCHNITT 14. Angaben zum Transport.Das Produkt ist nicht gef%u00e4hrlich, gem%u00e4%u00df den geltenden Vorschriften im Bereich des Transports von gef%u00e4hrlichen G%u00fctern auf der Stra%u00dfe (A.D.R.), auf Schienen (RID), auf dem Seeweg (IMDG Code) und mit dem Flugzeug (IATA).14.1 UN NummerKeine Regelung14.2 UN-VersandbezeichnungKeine Regelung14.3 TransportgefahrenklassenKeine Regelung14.4 VerpackungsgruppeKeine Regelung14.5 UmweltgefahrenKeine Regelung14.6 Besondere Vorsichtsma%u00dfnahmen f%u00fcr den VerwenderKeine Regelung14.7 Bef%u00f6rderung in loser Sch%u00fcttung gem%u00e4%u00df Anlage II von MARPOL 73/78 und dem IBC-CodeKeine RegelungABSCHNITT 15. Rechtsvorschriften.15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften f%u00fcr den Stoff oder das Gemisch:Verordnung (EG) Nr. 528/2012: enth%u00e4lt ein Konservierungsmittel zur Erhaltung der urspr%u00fcnglichen Eigenschaften des behandelten Produkts. Enth%u00e4lt: 5-Chlor-2-Methyl-2H-isothiazol-3-on; 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on (3:1)Stoffe, die in Anhang XIV von REACH (Zulassungsliste) aufgef%u00fchrt sind, und Ablaufdatum: nicht anwendbarVerordnung (CE) 1005/2009 %u00fcber Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht f%u00fchren: nicht anwendbarArtikel 95, VERORDNUNG (EU) Nr. 528/2012: nicht anwendbar

